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Kategorie: Onlinerecht

LG München I: Veröffentlichung auf Facebook ist Urheberrechtsverletzung

Die Veröffentlichung von Fotos auf Facebook in einer nicht vollständig privaten, nicht geschlossen Benutzergruppe stellt eine Urheberrechtsverletzung dar (LG München I, Urt. v. 31.01.2018 - Az.: 37 O 17964/17).

Die Beklagte besuchte eine Ausstellung und fertigte hierbei mehr als 100 Fotos an. Sie veröffentlichte diese Bilder in einer von ihrer verwalteten Facebook-Gruppe mit knapp 400 Mitgliedern. Der Zugang wurde von ihr, teilweise nach Rückfrage des Interesses, ohne weiteres auch Dritten gegenüber freigegeben.

Das LG München I sah hierin eine Urheberrechtsverletzung.

Das Posten der Fotografien in der Facebook-Gruppe stelle eine öffentliche Zugänglichmachung dar. Denn die Gruppe sei trotz ihrer beschränkten Mitgliederzahl als Öffentlichkeit zu qualifizieren, so die Richter. 

Maßgeblich sei, ob die Zugänglichmachung für eine Mehrzahl der Mitglieder der Öffentlichkeit bestimmt sei. Von einer Mehrzahl sei bei einer Gruppenstärke von knapp 400 Mitgliedern ohne weiteres auszugehen.

Etwas anderes sei nur dann der Fall, wenn ein enger, gegenseitiger Kontakt zwischen den Gruppenmitgliedern bestünde. Eine solche Ausnahme liege nicht vor, denn denn der Zugang zur Gruppe werde von der Beklagten auch gänzlich unbekannten Personen freigegeben. Hierdurch würden die Inhalte der Allgemeinheit und damit der Öffentlichkeit preisgegeben.

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