Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

LG Hamburg: Versandkosten-Anzeige bei Google Shopping wettbewerbswidrig

In einem von uns betreuten Verfahren hat das LG Hamburg <link http: www.dr-bahr.com download lg-hamburg_04-06-2014_315-o-150-14.pdf _blank external-link-new-window>(Urt. v. 13.06.2014 - Az.: 315 O 150/14) entschieden, dass die derzeitige Versandkosten-Angabe bei Google Shopping nicht rechtskonform ist.

Der Beklagte warb online bei Google Shopping für sein Produkt. Wie bei Google Shopping üblich wurden die Versandkosten nur im Rahmen eines Mouse-Over-Effektes eingeblendet. Und auch nur dann, wenn der User über die Produktabbildung mit dem Maus-Zeiger fuhr. Bewegte er die Maus hingegen über die Produktbezeichnung, die Preisangabe oder den Anbieter, erschien die Angabe der Versandkosten nicht.

Auf der Landing-Page des Beklagten waren die Versandkosten ordnungsgemäß angegeben.

Das LG Hamburg entschied, dass diese Ausgestaltung gegen die PAngVO verstößt und rechtswidrig ist. Der Mouse-Over-Effekt sei nicht ausreichend. Zum einen bereits deswegen, weil der User für eine Preisangabe die Maus über das Angebot bewegen müsse, wofür aber kein Anlass bestehe. Es hänge somit vom Zufall ab, ob der Link überhaupt wahrgenommen werde.

Zum anderen sei der Effekt räumlich begrenzt, da er nur bei der Produktabbildung auftrete, beim restlichen Teil des Angebots (Produktbezeichnung, Preisangabe und Anbieter) aber nicht.

Auch sei zu berücksichtigen, dass viele User Java Script aus Sicherheitsgründen deaktiviert hätten, so dass selbst bei der Produktabbildung nicht sichergestellt sei, dass eine Preisangabe erfolge.

Entsprechend der BGH-Rechtsprechung müssten Versandkosten bereits bei Preissuchmaschinen mit angegeben werden. Google Shopping sei zwar keine "klassische" Preissuchmaschine, jedoch könnten die zu Preissuchmaschinen gemachten Ausführungen nahtlos übertragen werden. Denn bei Google Shopping handle es sich (ebenfalls) um eine Preisvergleichsliste, da mehrere gleichartige Produkte unterschiedlicher Anbieter nebeneinander werbend unter Angabe der Preise angezeigt würden. Der Verbraucher befinde sich dabei in keiner anderen Situation als bei den "klassischen" Preissuchmaschinen.

Rechts-News durch­suchen

04. September 2026
Wer als Autohändler mit einem Hauspreis wirbt, muss alle obligatorisch anfallenden Kosten einrechnen.
ganzen Text lesen
03. September 2026
Wer Fahrschulkurse online mit auffällig hervorgehobenen Preisen (rot und fett) bewirbt, muss damit rechnen, dass Verbraucher darin einen verbindlichen…
ganzen Text lesen
02. September 2026
Wenn mit nachhaltigem Flugkraftstoff geworben wird, der Einsatzzeitpunkt aber erst in den FAQs genannt wird, werden Kunden in die Irre geführt.
ganzen Text lesen
28. August 2026
Wenn ein Online-Shop ein Kundenkonto nur bei zwingender Einwilligung zum Newsletter anbietet, verstößt er gegen das datenschutzrechtliche…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen