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Kategorie: Wettbewerbsrecht

OLG Hamburg: Verstoß gegen Tabakgesetz bei Werbung für Zigaretten durch Tabakkonzern

Ein Tabakkonzern verstößt gegen das Werbeverbot für Tabakerzeugnisse, wenn er für Zigaretten in einer Zeitung wirbt, so das OLG Hamburg <link http: www.online-und-recht.de urteile tabakkonzern-darf-in-presse-keine-werbung-fuer-zigaretten-machen-5-u-12-08-oberlandesgericht-hamburg-20090819.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 19.08.2009 - Az.: 5 U 12/08). Dies gilt auch dann, wenn die Zigaretten als "natürlich" bezeichnet werden und aus "Bio-Tabak" hergestellt werden. Denn der Jugend- und Gesundheitsschutz hat Vorrang gegenüber den wirtschaftlichen Interessen des werbenden Unternehmens.

Die Beklagte, ein Tabakkonzern, schaltete in der SPD-Mitgliederzeitung "Aufwärts" und im "Spiegel" für ihre Zigaretten Werbung. Dabei waren die Zigaretten im Verhältnis zum beschreibenden Text relativ klein abgebildet. Die Tabakerzeugnisse wurden des weiteren mit den Worten "naturbelassen" beworben, da ein "Bio-Tabak" verwendet werde.

Die Hamburger Richter sahen dies als rechtswidrig an.

Die Beklagte beschreibe sich in dem erklärenden Fließtext als ein Unternehmen, welches verantwortungsvoll mit den Gefahren des Rauchens umgehe. Dies erziele die Wirkung, dass der Käufer eher geneigt sei, die Produkte eines solchen Unternehmens zu erwerben. Verstärkt werde die Wirkung dadurch, dass die Worte "naturbelassen" und "Bio-Tabak" verwendet würden.

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