Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Glücksspielrecht / Gewinnspielrecht

ArbG Berlin: Videoüberwachung der Mitarbeiter in Berliner Spielbank rechtmäßig

Das Arbeitsgericht Berlin hat eine Betriebsvereinbarung zur Videoüberwachung bei der "Neue Deutsche Spielcasino GmbH & Co. KG" für wirksam gehalten und deshalb einen Antrag der Arbeitgeberin, die Betriebsvereinbarung für unwirksam zu erklären, zurückgewiesen.

Ein Spielbankunternehmer hat nach § 10 a Spielbankengesetz Berlin visuelle Überwachungsmaßnahmen durch laufende videotechnische Aufzeichnungen und Speicherung des Geschehens in den Spielsälen, an den Spieltischen und Spielautomaten, im Kassenbereich und in den Zählräumen durchzuführen; dabei sollen die beteiligten Personen grundsätzlich erkennbar sein. Die Einführung und Anwendung technischer Überwachungseinrichtungen unterliegt zudem nach § 87 BetrVG der zwingenden Mitbestimmung des Betriebsrats. Einigen sich Arbeitgeber und Betriebsrat nicht, entscheidet eine betriebliche Einigungsstelle unter Vorsitz eines unabhängigen Vorsitzenden.

Die "Neue Deutsche Spielcasino GmbH & Co. KG" hat sich vor dem Arbeitsgericht gegen eine Regelung der Einigungsstelle zur Videoüberwachung gewandt und geltend gemacht, die getroffenen Regelungen entsprächen nicht den gesetzlichen Vorgaben; auch habe die Einigungsstelle ihre Regelungskompetenz überschritten. Sie hatte wegen der Auseinandersetzung um die Videoüberwachung das „Klassische Spiel“ (Roulette) vorübergehend nicht betrieben, hat jedoch angekündigt, den Spielbetrieb wieder aufzunehmen.

Das Arbeitsgericht ist der Auffassung der "Neue Deutsche Spielcasino GmbH & Co. KG" nicht gefolgt. Die Einigungsstelle habe ihre Zuständigkeit nicht überschritten. Sie habe mit ihren Regelungen den gesetzlichen Vorgaben des Spielbankengesetzes entsprochen und ihren Regelungsspielraum, bei dem es um die Abwägung der betrieblichen Interessen und der Persönlichkeitsrechte der Arbeitnehmer ging, nicht überschritten.

Der Beschluss ist nicht rechtskräftig und kann mit dem Rechtsmittel der Beschwerde vor dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg angegriffen werden.

Az.: 60 BV 15369/10

Quelle: Pressemitteilung des ArbG Berlin v. 16.02.2011

Rechts-News durch­suchen

05. Februar 2026
Meta muss Nutzern wegen DSGVO-Verstoß durch seine Business-Tools je 1500 ,- EUR DSGVO-Schadensersatz zahlen und die Datenverarbeitung stoppen.
ganzen Text lesen
02. Februar 2026
Ein Unfallvideo aus einem Tesla durfte trotz Datenschutzbedenken als Beweis verwendet werden und führte zur überwiegenden Haftung des anderen Fahrers.
ganzen Text lesen
29. Januar 2026
Ein Vereinsmitglied darf vor einer Abstimmung die E-Mail-Adressen anderer Mitglieder herausverlangen, um Einfluss auf deren Entscheidung zu nehmen.
ganzen Text lesen
20. Januar 2026
Es bestehen erhebliche Zweifel, ob heimlich gefilmte Brillenkamera-Videos vor Gericht tatsächlich verwertbar sind.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen