Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Wettbewerbsrecht

LG Hamburg: Werbeaussage "Beste Leistung" bei durchwachsenem Testergebnis irreführend

Ein Unternehmen darf mit der Werbeaussage "Beste Leistung" dann nicht werben, wenn es im Rahmen eines Testergebnisses lediglich in einer Kategorie den ersten Platz belegt hat (LG Hamburg, Urt. v. 04.07.20120 - Az.: 315 O 66/12).

Die verklagte Krankenkasse warb mit den Statements

"Beste Leistung"

und

"Die (...) Krankenkasse bietet die beste Leistung unter Deutschlands gesetzlichen Krankenkassen".

Bei einem Test durch einen unabhängigen Drittanbieter erreichte die Beklagte jedoch nur in der Teilkategorie "Leistung" den ersten Platz. In den anderen Kategorien "Finanzen" und "Kundenservice" gelangen ihr nur schlechtere Positionen.

Die Hamburger Richter stuften die Werbeaussage daher als irreführend ein. Zwar habe die Krankenkasse in einer Sparte die Bestplatzierung erreicht. Jedoch erweckten die Äußerungen beim Verbraucher den Eindruck, dass sämtliche getesteten Leistungen diese Position erreicht hätten. Einen Gesamtsieg habe die Beklagte jedoch gerade nicht erreicht.

Rechts-News durch­suchen

04. September 2026
Wer als Autohändler mit einem Hauspreis wirbt, muss alle obligatorisch anfallenden Kosten einrechnen.
ganzen Text lesen
03. September 2026
Wer Fahrschulkurse online mit auffällig hervorgehobenen Preisen (rot und fett) bewirbt, muss damit rechnen, dass Verbraucher darin einen verbindlichen…
ganzen Text lesen
02. September 2026
Wenn mit nachhaltigem Flugkraftstoff geworben wird, der Einsatzzeitpunkt aber erst in den FAQs genannt wird, werden Kunden in die Irre geführt.
ganzen Text lesen
28. August 2026
Wenn ein Online-Shop ein Kundenkonto nur bei zwingender Einwilligung zum Newsletter anbietet, verstößt er gegen das datenschutzrechtliche…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen