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Kategorie: Onlinerecht

KG Berlin: Werbeaussage "Dieses Produkt macht schlau" ist irreführend

Die Werbeaussage "Dieses Produkt macht schlau" ist irreführend, wenn es sich um ein herkömmliches Nahrungsergänzungsmittel handelt <link http: www.online-und-recht.de urteile werbeaussage-dieses-produkt-macht-schlau-wettbewerbswidrig-kammergericht-berlin-20150710 _blank external-link-new-window>(KG Berlin, Urt. v. 10.07.2015 - Az.: 5 U 154/14).

Das verklagte Unternehmer bewarb über den TV-Verkaufssender QVC ein bestimmtes Nahrungsergänzungsmittel. U.a. fiel dabei auch nachfolgende Aussage:

"Dieses Produkt macht schlau"

Dies stufte das KG Berlin als irreführend ein.

Das beworbene Nahrungsergänzungsmittel trage zu einer normalen kognitiven Leistung bei. Es sei nicht ersichtlich wie angesichts solcher Umstände die Erklärung gerechtfertigt sei, das Produkt erhöhe die Intelligenz.

Dies sei durch nichts belegt. Es liege also eine wettbewerbswidrige Irreführung vor.

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