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Kategorie: Wettbewerbsrecht

OLG Brandenburg: Werbeaussage "Farbbandkassette (...) Deutsche Post zertifiziert Druckqualität für Optimail 30" nicht irreführend

Die Werbeaussage "3-er Set Farbbandkassette für F… 30. Deutsche Post zertifiziert Druckqualität für Optimail 30!" erweckt nicht den irreführenden Eindruck, dass die Deutsche Post AG die vertriebenen Farbbandkassetten bzw. Farbpatronen für sich getestet und zertifiziert habe. Vielmehr versteht der verständige Verbraucher die Aussage nur dahingehend, dass die Druckqualität der beworbenen Farbbandkassetten bzw. Farbpatronen zertifiziert wurde <link http: www.online-und-recht.de urteile werbeaussage-3-er-set-farbbandkassette-deutsche-post-zertifiziert-druckqualitaet-fuer-optimail-30-nicht-irrefuehrend-oberlandesgericht-brandenburg-20150630 _blank external-link-new-window>(OLG Brandenburg, Urt. v. 30.06.2015 - Az.: 6 U 70/14).

Die Beklagte warb mit der Aussage "3-er Set Farbbandkassette für F… 30. Deutsche Post zertifiziert Druckqualität für Optimail 30!". Die Klägerin sah darin eine unzulässige Irreführung, denn dadurch werde der Eindruck erweckt, dass die Farbbandkassetten bzw. Farbpatronen zertifiziert worden seien.

In Wahrheit wurde jedoch nur die Druckqualität untersucht.

Das OLG Brandenburg teilte diese Ansicht nicht und wies die Klage ab.

Weder die sprachliche Formulierungen noch die nähere Ausgestaltung der Anzeige sprächen für eine solche Interpretation. Der durchschnittlche Kunde, der den Text auf einer Online-Seite lese, werde vielmehr zutreffenderweise davon ausgehen, dass die Zertifizierung sich lediglich auf die Druckqualität und keine sonstigen Umstände bezieht.

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