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Kategorie: Onlinerecht

KG Berlin: Werbeaussage "Gesund" für Rotbuschtee ist wettbewerbswidrig

Die Werbeaussage "Gesund" für einen Rotbuschtee ist wettbewerbswidrig <link http: www.online-und-recht.de urteile werbeaussage-gesund-fuer-rotbuschtee-wettbewerbswidrig-kammergericht-berlin-20151127 _blank external-link-new-window>(KG Berlin, Urt. v. 27.11.2015 - Az.: 5 U 96/14).

Die Beklagte bewarb Rotbuschtee online mit der Aussage "Gesund".

Das Gericht stufte dies als Verstoß gegen die Health-Claims-Verordnung (HCVO) ein. Der Hinweis "Gesund" werde vom Verbraucher so verstanden, dass zwischen dem Produkt einerseits und der Gesundheit andererseits ein Zusammenhang bestehe.

Eine solche Aussage sei jedoch ohne die Beifügung einer in der Liste nach Art. 13 oder Art. 14 HCVO enthaltenen speziellen gesundheitsbezogenen Angabe unzulässig, Daher liege ein Wettbewerbsverstoß vor.

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