Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

LG Hamburg: Werbung mit "mild" für Zigarette Lucky Strike verboten

Die Werbung mit der Aussage "mild" für die Zigarette Lucky Strike ist grundsätzlich irreführend und somit verboten. Nur dann, wenn sich die Äußerung auf den Geschmack bezieht, ist diese ausnahmsweise erlaubt <link http: www.online-und-recht.de urteile werbeaussage-mild-fuer-lucky-strikes-irrefuehrend-landgericht-hamburg-20160511 _blank external-link-new-window>(LG Hamburg, Urt. v. 11.05.2016 - Az.: 416 HKO 47/16).

Lucky Strike warb mit den Aussagen "MILD THING", "TAKE A WALK ON THE MILD SIDE" und "LUCKIES MIT EXTRA MILDEM GESCHMACK".

Das Gericht stufte die beiden ersten Erklärungen ("MILD THING" und "TAKE A WALK ON THE MILD SIDE") als irreführend ein. Denn hier verstehe der Verbraucher das Wort "mild" im Sinne von "harmlos", d.h., dass das Produkt weniger gesundheitsbeinträchtigend sei als andere Zigaretten. Dies sei jedoch nicht der Fall, daher werde der Kunde in die Irre geführt.

"LUCKIES MIT EXTRA MILDEM GESCHMACK" sei hingegen nicht zu beanstanden, da sich hier die Formulierung klar auf den Geschmack beziehe. Da Rauchen für viele Menschen durchaus ein Genusserlebnis sei, bewege sich die Werbung im Rahmen des Erlaubten.

Rechts-News durch­suchen

30. Juli 2026
Unter der Voraussetzung, dass klare gesetzliche Grenzen und eine wirksame nachträgliche Gerichtskontrolle gewährleistet sind, dürfen…
ganzen Text lesen
30. Juli 2026
Wer Tickets zu einem „Ab“-Preis bewirbt, muss unvermeidbare Servicegebühren in den Gesamtpreis einrechnen.
ganzen Text lesen
29. Juli 2026
Ein Versicherungsvermittler darf sich im Internet nicht als Versicherer ausgeben. Irreführende Angaben auf seiner Website muss er entfernen.
ganzen Text lesen
29. Juli 2026
Wer seinen Kündigungsbutton unklar gestaltet und Verbrauchern dadurch unnötige Hürden in den Weg stellt, muss mit einer gerichtlichen Untersagung…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen