Kanzlei Dr. Bahr
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Kategorie: Wettbewerbsrecht

LG Darmstadt: Werbung mit werksseitig nicht eingebautem Navigationsgerät irreführend

Die Werbeaussage "Fahrzeugausstattung: Navigationssystem; Fahrzeugbeschreibung: Navigationssystem mit Kartendarstellung" ist wettbewerbswidrig, wenn es sich in Wahrheit um kein werksseitig eingebautes Navi handelt <link http: www.online-und-recht.de urteile online-reklame-mit-der-angabe-eines-navigationsgeraetes-kann-wettbewerbswidrig-sein-18-o-228-10-landgericht-darmstadt-20101217.html _blank external-link-new-window>(LG Darmstadt, Urt. v. 17.12.2010 - Az.: 18 O 228/10).

Online warb der Beklagte mit der Aussage:

"Fahrzeugausstattung: Navigationssystem; Fahrzeugbeschreibung: Navigationssystem mit Kartendarstellung"

Die Richter stuften die Erklärung als rechtswidrig ein. Der potentielle Käufer gehe angesichts der Aussage davon aus, dass es sich bei dem Gerät um ein werksseitig eingebautes Navigationsgerät handle. Tatsächlich sei es jedoch ein nachträglich installiertes Produkt.

Durch die falsche Annahme gehe der Käufer von einem deutlich höheren Wert aus.   

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