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Kategorie: Onlinerecht

OLG Bremen: Werbung von Rentarentner.com "DAS ORIGINAL" und "die weltweit erste Online-Plattform..." irreführend

Die Werbung der Online-Plattform Rentarentner.com mit den Aussagen "DAS ORIGINAL" und "die weltweit erste Online-Plattform – und damit das Original – auf der man als Rentnerin und Rentner seine Dienste anbieten und sich mieten lassen kann" ist irrführend, da es sich nicht um den ersten Web-Dienstleister in diesem Bereich handelt <link http: www.online-und-recht.de urteile werbeaussagen-von-rentarentner-com-irrefuehrend-oberlandesgericht-bremen-20150410 _blank external-link-new-window>(OLG Bremen, Urt. v. 10.04.2015 - Az.: 2 U 132/14).

Rentarentner.com warb für seine Tätigkeiten online mit den Aussagen

"DAS ORIGINAL"

und

"die weltweit erste Online-Plattform – und damit das Original – auf der man als Rentnerin und Rentner seine Dienste anbieten und sich mieten lassen kann".

Ein Mitbewerber sah darin eine wettbewerbswidrige Irreführung, da der Verbraucher getäuscht werde.

Das OLG Bremen teilte diese Ansicht und verurteilte rentarentner.com zur Unterlassung.

Der durchschnittliche Verbraucher verstehe die Äußerung nämlich so, dass die  Geschäftsidee - die "Anmietung" eines Rentners - von dem betreffenden Unternehmen erfunden und entwickelt worden sei. Dies sei jedoch gerade nicht der Fall, denn vor rentarentner.com hätte es bereits andere Anbieter gegeben.

Die Werbeaussagen führten den User daher in die Irre und seien wettbewerbswidrig.

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