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Kategorie: Onlinerecht

LG Leipzig: Wettbewerbswidrige Online-Werbung mit einem Sachverständigenausweis

Die Werbeaussage eines privaten Unternehmens, ihr Sachverständigenausweis zeuge von einer entsprechender Qualifikation und Fachkenntnis, ist wettbewerbswdrig (LG Leipzig, Urt. v. 08.06.2016 - Az.: 05 O 3203/15).

Der Beklagte, der Deutsche Gutachter und Sachverständigen Verband e.V., warb u.a. online auf seiner Webseite mit nachfolgenden Aussagen:

“Da es nach Art. 5 Abs. 2 GG weder amtliche noch staatliche Sachverständigenausweise gibt, wird eine solche Mitgliedschaft um so wichtiger, um auch gegen die Konkurrenz bestehen zu können.

Schließlich zeugt ein Sachverständigenausweis von entsprechender Qualifikation und Fachkenntnis” (...). Mit dem Sachverständigenausweis des DGSV haben unsere Mitglieder ein Dokument in der Hand, das sie als Fachleute auszeichnet. Die Ausstellung von
Ausweisen wurde den Gesetzgeber legitimiert.

Dieser möchte die Unabhängigkeit, Unparteilichkeit, Sachlichkeit, Charakterstärke und persönliche Zuverlässigkeit unterstützen”.

Das Gericht stufte dies als wettbewerbswidrig ein.

Denn der Beklagte maße sich mit “durch den Gesetzgeber legitimiert” die scheinbare Autorität an, Sachverständigenausweise auszustellen. Personen, die sich auf den dem jeweiligen Gebiet sachkundig fühlen und erwägen, als Sachverständiger tätig zu werden, könnten diese Irreführung nicht ohne weiteres durchschauen.

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