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Kategorie: Onlinerecht

OLG Brandenburg: Wettbewerbswidrige Verknüpfung von staatlichen und privaten Interessen bei Tourismusinfo-Vergabe

Es ist wettbewerbwidrig, wenn eine Stadt den Betrieb von Tourismusinformationen an ein Unternehmen vergibt, das zugleich selbst Stadtrundfahrten und Stadtrundgänge anbietet (OLG Brandenburg, Urt. v. 05.04.2018 - Az.: 6 U 50/13). Es handelt sich dabei um eine unzulässige Vermischung von staatlichen und privatwirtschaftlichen Interessen.

Die verklagte Stadt hatte in der Vergangenheit den Betrieb von Tourisinformationen an eine Firma erteilt, die zugleich selbst entsprechende Angebote in diesem Marktsegment (u.a. Stadtrundfahrten, Stadtrundgänge) unterhielt.

Die Brandenburger Richter stuften dies als wettbewerbswidrig ein.

Die Beauftragung eines Unternehmens zur Erfüllung der öffentlich-rechtlichen Aufgabe der Touristinformation und zugleich zur erwerbswirtschaftlichen Betätigung im Bereich der Stadtrundfahrten sei eine rechtswidrige unzulässige Verquickung der erwerbswirtschaftlichen Betätigung mit der öffentlich-rechtlichen Aufgabenerfüllung.

Die Firma erhalte dadurch Möglichkeiten, die kein Mitbewerber habe und erlange dadurch einen Wettbewerbsvorteil, den alle anderen Anbieter am Markt nicht besitzen würden.

Nur dann, wenn beide Bereiche organisatorisch, räumlich und personell voneinander getrennt seien, scheide eine rechtswidrige Vermischung aus. Hierfür notwendig seien seperate Mitarbeiter, getrennte Räume, andere Telefonnummern, abweichende Internet-Domains, neue E-Mail-Adressen und unterschiedliche Publikationen,

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