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Kategorie: Onlinerecht

LG Bonn: Widerrufs-Formulierung "Verbraucher iSd. § 13 BGB..." wettbewerbswidrig

Die Formulierung "Für den Verbraucher iSd. § 13 BGB gilt..." ist wettbewerbswidrig, da sie unzulässig das fernabsatzrechtliche Widerrufsrecht einschränkt <link http: www.online-und-recht.de urteile unzulaessige-beschraenkung-des-widerrufsrechts-durch-verbraucher-im-sinne-des-13-bgb-30-o-75-10-landgericht-bonn-20100721.html _blank external-link-new-window>(LG Bonn, Beschl. v. 21.07.2010 - Az.: 30 O 75/10).

Die Parteien des Rechtsstreits veräußerten ihre Produkte über die Online-Plattform eBay. Der Beklagte leitete seine fernabsatzrechtliche Widerrufsbelehrung mit dem Satz ein:

"Für den Verbraucher iSd. § 13 BGB gilt..."

Das LG Bonn hielt dies für wettbewerbswidrig und verbot durch eine einstweilige Verfügung diese Formulierung.

Es handle sich um eine unzulässige Abweichung vom gesetzlichen Muster, das den Verbraucher unerlaubt einschränke. Es sei daher wettbewerbswidrig.

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