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Kategorie: Onlinerecht

LG Dessau-Roßlau: Wie geschäftliches und privates Handeln bei eBay-Verkäufen abzugrenzen ist

Das LG Dessau-Roßlau <link http: www.online-und-recht.de urteile wann-von-einer-unternehmer-taetigkeit-bei-ebay-verkaeufen-auszugehen-ist-landgericht-dessau-rosslau-20170111 _blank external-link-new-window>(Urt. v. 11.01.2017 - Az.: 3O 36/16) hatte darüber zu entscheiden, ob bei einem eBay-Angebot der Verkäufer privat oder geschäftlich handelte.

Der Beklagte war als privater Verkäufer bei eBay registriert. Er bot dort neue Schmuckartikel an, wobei es sich immer wieder um verschiedene Artikel in unterschiedlichen Mengen handelte. Die Produkte waren neu und mit Etiketten versehen. Es liefen auch mehrere Angebote gleichzeitig. Insgesamt gab es mehr als 25 Verkäufer-Feedbacks.

Der Betroffene verteidigte sich damit, dass er die Produkte lediglich privat erhalten habe und, da er diese nicht nutzen könne, bei eBay privat weiterverkauft habe.

Das Gericht folgte dieser Argumentation nicht, sondern stufte das Handeln des Beklagten als geschäftliche Tätigkeit ein.

Der Beklagte habe über einen längeren Zeitraum regelmäßig Waren verkauft. Auch der Umstand, dass hier grundsätzlich Neuware vertrieben werde, spreche hierfür. Auch die größeren Mengen der angebotenen Waren zeigten, dass die Grenzen des haushaltstypischen Verkaufs überschritten seien.

Hinzu komme die professionelle Präsentation der Produkte, die für einen planmäßigen und dauerhaften Erwerb spreche.

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