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Kategorie: Onlinerecht

ZAK: Verstöße bei Werberegelungen von RTL und RTL 2

Die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) hat die Verletzung des Gebots der Trennung von Werbung und Programm bei RTL (RTL Television GmbH) festgestellt.

Mit der Ausstrahlung eines Hinweises auf eine Sendung bei Super RTL innerhalb des Werbeblocks im Programm von RTL sei Ende November 2014 gegen den Trennungsgrundsatz verstoßen worden. Dieser Hinweis hätte außerhalb des Werbeblocks platziert werden müssen. Denn bei dieser Art der sog. Crosspromotion für Sendungen anderer Programme einer Senderfamilie handelt es sich nicht um Werbung.

Im Programm von RTL wurde ein Programmtrailer für eine Sendung von Super RTL innerhalb des RTL-Werbeblocks gesendet. Vor diesem Trailer lief ein Werbespot; direkt nach diesem Trailer folgte ein Werbespot, ohne dass eine erneute Kennzeichnung durch ein Werbelogo erfolgte.

Die ZAK sah auch bei der Ausstrahlung eines Werbehinweises für ein Computerspiel – im Programm von RTL 2 ebenfalls Ende November 2014 ausgestrahlt – eine Verletzung des Trennungsgebotes.

Quelle: Pressemitteilung der ZAK v. 17.11.2015

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