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Kategorie: Onlinerecht

OLG Frankfurt a.M.: Zur Rechtmäßigkeit von fakultativen Zusatzleistungen bei Online-Flug-Buchungen

Dem gesetzlich vorgeschriebenen "Opt-In"-Erfordernis bei Online-Buchungen von Reiseflügen genügt es, wenn der Kunde sich aktiv für oder gegen die Inanspruchnahme der fakultativen Zusatzleistung (hier: Versicherung) entscheiden muss <link http: www.online-und-recht.de urteile fakultative-zusatzleistungen-bei-online-buchungen-von-fluegen-oberlandesgericht-frankfurt_am-20150924 _blank external-link-new-window>(OLG Frankfur a.M., Urt. v. 24.09.2015 - Az.: 6 U 60/15).

Zwei Mitbewerber stritten sich um die Rechtmäßigkeit eines Online-Auftritts. Die Beklagte hatte auf ihrer Webseite die Online-Buchungen für Flüge so ausgestaltet, dass der Kunde sich zwangsweise für oder gegen einen zusätzlichen Versicherungsschutz entscheiden musste. Dies hielt ein Konkurrent für nicht erlaubt, da dies dem gesetzlich vorgschriebenen Opt-In-Erfordernis zuwiderlaufe.

Dieser Ansicht haben die Frankfurter Richter eine klare Absage erteilt. Es genüge, wenn der Kunde sich aktiv für oder gegen die Inanspruchnahme der Zusatzleistungen entscheiden müsse, d.h. den Buchungsvorgang erst nach dieser Entscheidung fortsetzen könne.

Etwas anderes gelte nur dann, wenn nach der konkreten Ausgestaltung des Buchungsvorgangs die Möglichkeit, auf die Zusatzleistung zu verzichten, derart versteckt sei, dass dieser Weg für den Nutzer schwerer aufzufinden sei als die Hinzubuchung der Nebenleistung. In einem solchen Fall fehle es dann an einer klaren und gleichwertigen Entscheidungsalternative.

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