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Kategorie: Onlinerecht

OLG Hamm: Zur Wirksamkeit vorformulierter AGB-Klauseln in Online-Formular

Der in einem Online-Formular vorformulierte Gewährleistungsausschluss ist rechtswidrig, wenn die gesetzlichen Bestimmungen nicht eingehalten werden und der Anwender dadurch unangemessen benachteiligt wird. Etwas anderes gilt auch nicht dann, wenn die Parteien zuvor vereinbart haben, dass das Online-Formular in dieser Form verwendet werden soll <link http: www.online-und-recht.de urteile vorformulierter-gewaehrleistungsausschluss-in-online-formular-kann-rechtswidrig-sein-i-2-u-143-10-oberlandesgericht-hamm-20110113.html _blank external-link-new-window>(OLG Hamm, Urt. v. 13.01.2011 - Az.: I-2 U 143/10).

Es ging um den Online-Verkauf eines PKWs. Nach Lieferung stellte sich heraus, dass der Wagen einen Mangel hatte. Der Verkäufer berief sich auf den Ausschluss der Gewährleistung. Dieser war mittels eines Online-Formulars vereinbart worden.

Die Richter lehnten den Ausschluss ab.

Der Ausschluss entspreche nicht den zivilrechtlichen Erfordernissen, die Voraussetzung für eine haftungsrechtliche Begrenzung wären.

Die AGB-Klauseln seien vorgegeben gewesen. Der Kläger habe keine Möglichkeit gehabt, alternative Textvorschläge zu machen und diese in die Vertragsverhandlungen einzubringen. Der Beklagte habe dazu zumindest nichts vorgetragen. Der Umstand, dass der Kläger keine Einwände gehabt habe, das Formular zu verwenden, ändere nichts an dem Umstand, dass die vorformulierte Klausel rechtswidrig sei und den Kläger unangemessen benachteilige. 

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