Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Wettbewerbsrecht

OLG Hamm: Rechtswidrige Herkunftsbezeichnung bei "Himalaya Salz"

Es liegt eine irreführende und wettbewerbswidrige Bezeichnung "Himalaya-Salz" vor, wenn das Produkt tatsächlich gar nicht aus der Gegend des Hochgebirgsmassivs stammt <link http: www.online-und-recht.de urteile irrefuehrende-und-wettbewerbswidrige-bezeichnung-himalaya-salz-i-4-u-25-10-oberlandesgericht-hamm-20100824.html _blank external-link-new-window>(OLG Hamm, Urt. v. 24.08.2010 - Az.: I-4 U 25/10).

Die Beklagte bewarb ihre Verkaufsgegenstände mit der Bezeichnung "Himalaya-Salz". Tatsächlich stammte das Salz jedoch aus einer 200 km entfernten Gegend.

Die Hammer Richter stuften die Bewerbung als Wettbewerbsverstoß ein.

Bei der Verwendung des Begriffs "Himalaya" erwarte der Verbraucher, dass das Produkt auch aus der unmittelbaren Umgebung des Gebirges stamme. Dies werde auch noch durch die Verwendung eines Bildes mit schneebedeckten Bergen unterstützt.

Da das Produkt tatsächlich aus einer 200 km weit entfernten Region stamme, werde der Kunde unzulässig in die Irre geführt.

 

Rechts-News durch­suchen

30. Oktober 2026
Das Bundesgesundheitsministerium darf sein Onlineportal gesund.bund.de weiter betreiben, obwohl ein privater Verlag Unterlassung forderte.
ganzen Text lesen
29. Oktober 2026
Wer kostenlose ärztliche Beratung im Zusammenhang mit Adipositasbehandlungen bewirbt, verstößt gegen das Heilmittelwerbegesetz.
ganzen Text lesen
29. Oktober 2026
Wer ein Produkt mit hinreichender wettbewerblicher Eigenart – wie beispielsweise Liegestühle – fast identisch nachahmt, muss mit…
ganzen Text lesen
28. Oktober 2026
Wer als Arzt auf YouTube wirbt, muss veraltete TV-Beiträge klar datieren, Vorher-Nachher-Bilder unterlassen und Werbung transparent darstellen.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen