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Kategorie: Onlinerecht

LG Erfurt: Rechtswidrige Internet-Werbeaussage von Hotel bei "Alle Zimmer mit Dusche/Bad"

Wirbt ein Hotel mit der Aussage "Alle Zimmer verfügen über ein eigenes Bad bzw. Dusche" dann ist die Behauptung irreführend und rechtswidrig, wenn tatsächlich für einen Teil der Zimmer nur eine Etagendusche bzw. ein Etagenbad zur Verfügung steht <link http: www.online-und-recht.de urteile irrefuehrend-formulierte-online-hotelwerbung-mit-dusche-auf-allen-zimmer-unzulaessig-2-hk-o-178-10-landgericht-erfurt-20110127.html _blank external-link-new-window>(LG Erfurt, Urt. v. 27.01.2011 - Az.: 2 HK 178/10).

Die Beklagte, die eine Hotelpension betrieb, warb online mit der Aussage:

"Alle Zimmer in unserem Haus (…) verfügen über ein eigenes Bad/WC bzw. Dusche/WC".

In Wahrheit verfügten einige der Zimmer nur eine Etagedusche bzw. ein Etagenbad.

Die Erfurter Richter stuften daher die Werbung als wettbewerbswidrig ein.

Die Aussage sei irreführend, denn sie erwecke den Eindruck, dass jedes Hotelzimmer über eigenes Bad verfüge. Dies sei aber gerade nicht der Fall.

Es mache für einen Gast einen wichtigen Unterschied, wie ein Zimmer ausgestattet sei.

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