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Kategorie: Urheberrecht

OLG Hamburg: Sammelbild mit Konterfei darf für Werbezwecke genutzt werden

Eine Schauspielerin, die in einem Film mitspielt und hierfür die üblichen Nutzungsrechte den Produzenten eingeräumt hat, muss es hinnehmen, dass ihr Konterfrei auf Sammelbildern erscheint, so das OLG Hamburg <link http: www.online-und-recht.de urteile merchandising-produkte-sammelbilder-als-branchenueblich-zu-werten-7-u-1-09-oberlandesgericht-hamburg-20090915.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 15.09.2009 - Az.: 7 U 1/09).

Die Klägerin, eine Schauspielerin, die in einem erfolgreichen deutschsprachigen Jugendfilm mitwirkte, zog gegen die Beklagte, die Schokoladenprodukte vertrieb, vor Gericht. Denn die Beklagte führte Im Zusammenhang mit dem Kinostart des Films eine Aktion mit Sammelbildern durch, auf der auch das Foto der Klägerin zu sehen war.

Die Hamburger Richter ließen die Schauspielerin abblitzen.

Die Klägerin habe vertraglich in die Nutzung ihres Bildnisses eingewilligt. Gemäß ihrem Vertrag habe sie der Beklagten - mittelbar im Rahmen einer Rechtekette - das "Recht zur Werbung" eingeräumt.

Es sei branchenüblich, dass auch auf Sammelbildern ein aktueller Kinofilm beworben werden, zumal wenn es sich bei der Zielgruppe um ein jugendliches Publikum handle.

Daher habe die Klägerin keinen Anspruch auf Unterlassung.

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