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Kategorie: Urheberrecht

LG Hamburg: Saxophonist nicht Miturheber der Udo Lindenberg-Hits

Der Sänger Udo Lindenberg hat vor dem LG Hamburg <link http: www.online-und-recht.de urteile udo-lindenberg-gewinnt-prozess-um-urheberrechte-an-seinen-hits-308-o-221-09-landgericht-hamburg-20100205.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 05.02.2010 - Az.: 308 O 221/09) den Streit über die Urheberrechte an seinen großen Hits wie "Alles klar auf der Andrea Doria" für sich entschieden.

Der Kläger, Musiker und Saxophonist, behauptete, Miturheber bekannter Lieder von Udo Lindenberg zu sein und klagte auf Schadensersatz. Bei der GEMA war Lindenberg als Alleinurheber eingetragen.

Die Hamburger Richter wiesen die Klage ab.

Der Kläger habe seine Miturheberschaft nicht beweisen können.

Und selbst wenn - einmal theoretisch angenommen - die behaupteten Passagen als vom Kläger stammend einstufen würde, seien diese Sequenzen vom Umfang her so gering, dass sie kaum urheberrechtlichen Schutz genießen würden.

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