Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

LG München: Schadensersatz bei unberechtigter urheberrechtlicher Abmahnung

Erweist sich eine urheberrechtliche Abmahnung als unbegründet, so hat der Abgemahnte einen Anspruch, dass ihm seine entstandenen Kosten (hier: seine Anwaltskosten) ersetzt werden <link http: www.online-und-recht.de urteile _blank external-link-new-window>(LG München, Urt. v. 27.07.2015 - Az.: 7 O 20941/14).

Der Beklagte sprach wegen der Online-Nutzung eines Fotos eine Abmahnung aus. Diese Abmahnung stellte sich später als unbegründet heraus. Daraufhin verlangte der Abgemahnte den Ersatz seiner außergerichtlich entstandenen Anwaltskosten.

Das LG München sprach ihm nun diesen Aufwendungsersatz zu.

Es seien die gleichen Kosten in gleicher Höhe entstanden wie die Abmahnkosten. Der Unterschied, dass das Abmahnungsschreiben nicht verfasst, sondern nur geprüft worden sei, wirke sich gebührentechnisch nicht aus. Insbesondere seien vom Beklagten nach Erhalt der Abmahnung dieselben juristischen Prüfungsarbeiten durchzuführen wie vom Beklagten vor Anfertigung der Abmahnung.

Rechts-News durch­suchen

09. September 2026
Betreiber von Seniorenwohnheimen müssen für die Weiterleitung von Rundfunkprogrammen keine Urheberrechtsvergütung zahlen.
ganzen Text lesen
08. September 2026
Zwei Sekunden gesampelte Rhythmussequenz können als künstlerisches Pastiche genutzt werden.
ganzen Text lesen
07. September 2026
Wer Beschäftigte ohne eine ausreichende Rechtsgrundlage per Kamera überwacht, muss damit rechnen, dass die Datenschutzaufsichtsbehörde gleichzeitig…
ganzen Text lesen
01. September 2026
Wer Fotos ohne gesicherte Rechte nutzt, haftet für den entstandenen Schaden, selbst wenn der Lieferant die Nutzung zugesichert hat.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen