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Kategorie: Urheberrecht

AG Köln: Schadensersatz bei unerlaubter Übernahme von AGB-Text

Das AG Köln <link http: www.justiz.nrw.de nrwe ag_koeln j2013 _blank external-link-new-window>(Urt. v. 08.08.2013 - Az.: 137 C 568/12) hat entschieden, wie genau der Schadensersatz zu berechnen ist, wenn jemand Drittes anwaltlich formulierte AGB-Texte unerlaubt übernimmt.

Im vorliegenden Fall legte das Gericht einen Schadensersatz iHv. 615,- EUR zugrunde.

Die klägerischen Anwälte, deren Texte ungefragt übernommen wurden, konnten nachweisen, dass sie für die Erstellung von AGB monatlich zwischen 90,- und 115,- EUR berechneten. Das Gericht legte einen Mittelwert von 102,50 EUR zugrunde, was bei 12 Monaten einen Betrag von 1.230,- EUR ausmache.

In dem Entgelt sei jedoch nicht nur die AGB-Erstellung, sondern auch die Haftungsübernahme durch die Anwälte enthalten. Insofern sei es angemessen, die Einräumung der Nutzungsrechte auf lediglich 50% zu schätzen, so dass von einem Wert von 615,- EUR auszugehen sei.

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