Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

LG Dortmund: Schlecht lesbares Impressum bei Prospektwerbung ist Wettbewerbsverstoß

Ein schlecht lesbares Impressum bei einer Prospektwerbung ist ein Wettbewerbsverstoß <link http: www.online-und-recht.de urteile angabe-der-firmenidentitaet-bei-prospektwerbung-landgericht-dortmund-20160316 _blank external-link-new-window>(LG Dortmund, Urt. v. 16.03.2016 - Az.: 10 O 81/15).

Das verklagte Unternehmen gab einen Prospekt heraus und warb darin für seine Produkte. Auf der letzten Seite der vierseitigen Werbung befand sich am linken Rand in 7-Punkt-Schrift hochkant die entsprechende Impressums-Angabe.

Die Klägerin beanstandete dies als nicht ausreichend, weil diese Informationen nur schlecht leserlich seien. Insofern sei die Werbung so zu behandeln als ob sie überhaupt keine Daten über die Firma enthalte.

Dieser Argumentation ist das LG Dortmund gefolgt und hat eine Wettbewerbsverletzung bejaht.

Die Wahrnehmung werde bereits dadurch stark behindert, dass diese hochkant zum übrigen Text gedruckt seien, so das Gericht. Denn in der damit notwendigen Drehung in eine andere Leserichtung liege nach ständiger Rechtspechung grundsätzlich eine Erschwerung der Wahrnehmung.

Auch seien die Angaben in einer derart unerwartbaren Position und in einer solchen farblichen Gestaltung angebracht, dass der Betrachter schon keinen Anlass finde, den Prospekt überhaupt zu drehen. Die Angaben befänden sich an einer Stelle, an der der Leser Angaben zu der Identität und der Anschrift der Beklagten nicht erwarte.

Dort, wo ein durchschnittlicher Leser das eigentliche Impressum erwarte, seien lediglich begrenzte weitere Angaben zu der Beklagten zu finden, nämlich die Webadresse der Beklagten und eine groß gedruckte Telefonnummer.

Rechts-News durch­suchen

26. Januar 2026
Wer ein Auto bezahlt, abholt und ein Jahr nutzt, kann sich nicht wegen eines fehlerhaften Online-Bestellbuttons vom Kauf lösen.
ganzen Text lesen
23. Januar 2026
Wer ein Angebot prüft, nachverhandelt und annimmt, kann den Vertrag nicht wegen einer Überraschungssituation nach § 312 b BGB (Außerhalb von…
ganzen Text lesen
21. Januar 2026
Unternehmen (hier: Fitness First) dürfen befristete Rabattaktionen nicht ohne sachliche Begründung verlängern, sonst täuschen sie Verbraucher.
ganzen Text lesen
13. Januar 2026
Ein Tofu-Produkt mit nur 36 % Füllmenge täuscht über den Inhalt und ist deshalb wettbewerbswidrig (Mogelpackung)
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen