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Kategorie: Wettbewerbsrecht

LG Duisburg: Schwarz gefärbte grüne Oliven sind keine schwarzen Oliven = Wettbewerbsverstoß

Grüne Oliven, die lediglich schwarz eingefärbt sind, dürfen nicht als schwarze Oliven verkauft und beworben werden, da der Kunde hierdurch irregeführt wird <link http: www.online-und-recht.de urteile gruene-oliven-die-schwarz-eingefaerbt-sind-duerfen-nicht-als-schwarze-oliven-verkauft-werden-landgericht-duisburg-20150306 _blank external-link-new-window>(LG Duisburg, Urt. v. 06.03.2015 - Az.: 2 O 84/14).

Die Beklagte - der Lebensmittel-Discounter ALDI Süd - bot in seinen Filialen grüne Oliven an, die schwarz gefärbt waren. Beworben wurden sie als schwarze Oliven:

"(...) Spanische schwarze Oliven entsteint"

Das Düsseldorfer Gericht stufte dies als irreführend und somit unzulässig ein.

Der Verbraucher erwarte bei dieser Etikettierung "echte" schwarze Oliven und nicht bloß schwarz eingefärbte grüne Oliven.

Diese Irreführung werde auch nicht durch die Angabe der Inhaltsstoffe auf der Verpackung aufgehoben. Es sei bereits sehr fraglich, ob ein Kunde sich die Zutatenliste in der Praxis näher anschaue. Im vorliegenden Fall könne diese Frage jedoch unbeantwortet bleiben, denn die Form der Bewerbung (Text und Abbildungen) verstärkten den Eindruck beim Verbraucher, es handle sich um nicht eingefärbte, schwarze Oliven. Daher habe er auch keinen Anlass, sich näher mit der Zutatenliste auseinanderzusetzen.

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