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Kategorie: Onlinerecht

OLG Zweibrücken: Stillschweigende Nutzungsrechte-Einräumung bei E-Paper

Die stillschweigende Einräumung eines Nutzungsrechtes an einem Foto kommt in Betracht, wenn die Verwendung des Lichtbildes Fotos auch in der "E-Paper"-Ausgabe der Tageszeitung im Zeitpunkt der Zurverfügungstellung branchenüblich war <link http: www.online-und-recht.de urteile _blank external-link-new-window>(OLG Zweibrücken, Urt. v. 03.04.2014 - Az.: 4 U 208/12).

Der klägerische Fotograf begehrte von der Beklagten, einer Tageszeitung, Schadensersatz wegen unerlaubter Verwendung seiner Fotos in der E-Paper-Ausgabe des Blattes.

Für die Print-Fassung bestand ein entsprechender Vertrag. Für die E-Paper-Variante fehlte dieser. Gleichwohl verwendete der Verlag die Fotografien des Klägers.

Das OLG Zweibrücken lehnte den geltend gemachten Schadensersatz ab.

Entsprechend der Zweckübertragungstheorie <link http: www.gesetze-im-internet.de urhg __31.html _blank external-link-new-window>(§ 31 Abs. 5 UrhG) seien die Nutzungsrechte für das E-Paper-Format nicht automatisch mit dem Vertrag für die PrintFassung übergegangen.

Jedoch seien im vorliegenden Fall diese Rechte stillschweigend eingeräumt worden.

Eine stillschweigende Gewährung komme immer dann in Betracht, wenn die Verwendung der Fotos auch in der "E-Paper"-Ausgabe im Zeitpunkt der Zurverfügungstellung der Lichtbilder im Zeitungswesen branchenüblich war. Dies sei hier der Fall. Der Kläger selbst habe bestätigt, dass es üblich gewesen sei, dass Verlage hierfür keine gesonderte Vergütung bezahlten.

Somit seien die entsprechenden Rechte stillschweigend übergegangen, so dass die Nutzung durch den Verlag nicht unerlaubt geschehen sei. Ein Anspruch auf Schadensersatz bestünde daher nicht.

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