Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) macht Ernst und hat gegen Facebook eine <link https: www.datenschutzzentrum.de facebook _blank external-link-new-window>Untersagungsverfügung wegen der Klarnamenpflicht erlassen. Die Untersagungsverfügung richtet sich sowohl gegen den Mutterkonzern in den USA - die Facebook Inc. - als auch gegen die irische Tochtergesellschaft - die Facebook Ltd.
Die oberste Datenschutzbehörde für das Bundesland Schleswig-Holstein sieht einen Verstoß gegen <link https: www.datenschutzzentrum.de facebook _blank external-link-new-window>§ 13 Abs.6 TMG. Die Norm lautet:
"Der Diensteanbieter hat die Nutzung von Telemedien und ihre Bezahlung anonym oder unter Pseudonym zu ermöglichen, soweit dies technisch möglich und zumutbar ist. Der Nutzer ist über diese Möglichkeit zu informieren."
Da Facebook bei der Anmeldung einen Klarnamen verlange, verletze das Unternehmen diese Regelung.
Facebook hat nach Zustellung der Untersagungsverfügungen 1 Monat Zeit, Rechtsmittel einzulegen. Gleichzeitig hat das ULD die sofortige Vollziehung seines Bescheides angeordnet, so dass Facebook grundsätzlich verpflichtet ist, innerhalb von 2 Wochen nach Zustellung des Bescheides die Auflagen umzusetzen. Andernfalls droht die Verhängung eines Zwangsgeldes iHv. 20.000,- EUR.
Anmerkung von RA Dr. Bahr:
Während bei der Problematik des Like-Buttons das ULD noch nicht die direkte Konfrontation mit Facebook suchte, ist dies nun anders. Nun hat sich die schleswig-holsteinische Aufsichtsbehörde für den Datenschutz aufgemacht, auch unmittelbar gegen das Social Media-Unternehmen vorzugehen.
Die in der Verfügung angesprochene Klarnamen-Problematik ist keineswegs auf Facebook begrenzt, sondern betrifft eine Vielzahl von Online-Portalen, auf denen sich Nutzer registrieren können. Insofern kommt dem Ausgang des Verfahrens eine grundsätzliche Bedeutung zu.
Facebook hat bereits angekündigt, gegen die Untersagungsverfügungen "energisch" vorzunehmen. Das Unternehmen bewertete die aktuellen Maßnahmen als vollkommen unbegründet und als eine Verschwendung deutscher Steuergelder.