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Kategorie: Onlinerecht

BGH: Umfang der sekundären Darlegungslast bei P2P-Urheberrechtsverletzungen

Der BGH hat erneut ein Grundlagen-Entscheidung <link http: www.online-und-recht.de urteile sekundaere-darlegungslast-bei-p2p-urheberrechtsverletzungen-bundesgerichtshof-20161006 _blank external-link-new-window>(Urt. v. 06.10.2016 - Az.: I ZR 154/15) zum Umfang der sekundären sekundären Darlegungslast bei P2P-Urheberrechtsverletzungen getroffen.

Es ging dabei vor allem um die Frage, welche Nachforschungspflichten Eheleute untereinander haben. Die amtlichen Leitsätze lauten:

"1.  Bei der Bestimmung der Reichweite der dem Inhaber eines Internetanschlusses im Falle einer über seinen Anschluss begangenen Urheberrechtsverletzung obliegenden sekundären Darlegungslast zur Nutzung des Anschlusses durch andere Personen sind auf Seiten des Urheberrechtsinhabers die Eigentumsgrundrechte (...). Handelt es sich bei den Personen, die den Anschluss mitgenutzt haben, um den Ehegatten oder Familienangehörige, so wirkt zugunsten des Anschlussinhabers der grundrechtliche Schutz von Ehe und Familie (...).

2.  Dem Inhaber eines privaten Internetanschlusses ist es regelmäßig nicht zumutbar, die Internetnutzung seines Ehegatten einer Dokumentation zu unterwerfen, um im gerichtlichen Verfahren seine täterschaftliche Haftung abwenden zu können. Ebenfalls unzumutbar ist es regelmäßig, dem Anschlussinhaber die Untersuchung des Computers seines Ehegatten im Hinblick auf die Existenz von Filesharing-Software abzuverlangen."

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