Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

OLG Frankfurt a.M.: Unterlassungsanspruch wg. unerlaubter E-Mail-Werbung bezieht sich nur auf konkrete Mail-Adressen

Das OLG Frankfurt a.M. (Urt. v. 30.09.2013 - Az.: 1 U 314/12) hat entschieden, dass bei einem zivilrechtlichen Unterlassungsanspruch wegen unerlaubter E-Mail-Werbung sich das Begehren nur auf die konkrete Mail-Adresse bezieht, der Empfänger also keinen allgemeinen Unterlassungsanspruch hat.

Der Kläger machte wegen Spam gerichtlich einen Unterlassungsanspruch geltend und begehrte dabei von der Klägerin ganz allgemein, keine Werbe-Mails mehr zu erhalten. 

Die Richter des OLG Frankfurt a.M. sind dieser Ansicht nicht gefolgt.

Anders als im Wettbewerbsrecht könne der einzelne Betroffene, der wegen einer erhaltenen Werbe-Mail Unterlassung geltend machen, keinen unbeschränkten Anspruch begehren, sondern nur einen auf die betreffenden Mail-Adressen bezogen, so die Robenträger.

Das Gericht tenorierte daher wie folgt:

"... es zu unterlassen, die E-Mail-Adressen des Beklagten <link>xy@t-online.de <link>xy@googlemail.com und <link>xz@tonline.de ohne dessen Einwilligung zu nutzen..."

Das Verbot bezieht sich also nur auf die konkreten Mail-Adressen und gilt nicht allgemein und für alle anderen Personen.

Rechts-News durch­suchen

25. Juni 2026
Gewerbeverbot wegen aggressiver Gewinnspielwerbung? Das reicht nicht, wenn Verbrauchern kein direkter finanzieller Schaden entsteht.
ganzen Text lesen
24. Juni 2026
"Unlimited on Demand" täuscht Verbraucher, wenn zunächst nur begrenztes Datenvolumen verfügbar ist.
ganzen Text lesen
23. Juni 2026
Werbeposts in Social Media müssen bereits im Vorschaubild klar als Werbung erkennbar sein.
ganzen Text lesen
18. Juni 2026
Wer Photovoltaikanlagen plant, installiert und wartet, braucht meist einen Handwerksrolleneintrag, andernfalls liegt ein Wettbewerbsverstoß vor.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen