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Kategorie: Onlinerecht

OLG Hamm: Unternehmen haftet für unerlaubte AdWords-Markenanzeigen einer Preissuchmaschine

Ein Unternehmen hat für unerlaubte AdWords-Anzeigen, die eine beauftragte Preissuchmaschine schaltet, auch dann einzustehen, wenn es von diesem Umstand keinerlei Kenntnis hat <link http: www.jm.nrw.de nrwe olgs hamm j2012 i_4_u_71_12_urteil_20120913.html _blank external-link-new-window>(OLG Hamm, Urt. v. 13.09.2012 - Az.: I-4 U 71/12).

Das verklagte Unternehmen schloss mit einer Preissuchmaschinen einen Kooperationsvertrag. Danach durfte die Suchmaschine sämtliche Angebote des Unternehmens in ihr Portfolio übernehmen. Ungefragt schaltete der Anbieter aber auch AdWords-Anzeigen. Eines dieser Inserate verletzte die Markenrechte der Klägerin.

Daraufhin nahm die Klägerin das verklagte Unternehmen in Anspruch. Sie berief sich auf den Umstand, dass die Preissuchmaschine als Beauftragte der Beklagten einzustufen sei.

Die Hammer Richter folgten dieser Ansicht und bejahten eine Haftung. Auch wenn die Beklagte keine Kenntnis von der AdWords-Anzeige gehabt habe, treffe sie eine Verantwortlichkeit. Denn sie habe sich die Preissuchmaschine ausgesucht und sei mit ihr vertraglich eine Geschäftsbeziehung eingegangen.

Das AdWords-Inserat liege im Bereich der normalen Geschäftstätigkeit der Preissuchmaschine. Da die Beklagte die Kooperation nicht ausdrücklich auf einzelne Felder begrenzt habe, hätte sie mit einem solchen Vorgehen der Preissuchmaschine rechnen müssen.  

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