Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

LG Hamburg: 50%-Rabattaktion von myTaxi ist nicht wettbewerbswidrig

In einer weiteren Entscheidung hat das LG Hamburg <link http: www.online-und-recht.de urteile _blank external-link-new-window>(Urt. v. 23.12.2016 - Az.: 315 O 423/15) geurteilt, dass die 50%-Rabattaktion von myTaxi nicht wettbewerbswidrig ist.

Kunden, die über die App von myTaxi bestellten und per PayPal oder Kreditkarte bezahlten, erhielten einen 50%-Rabatt auf die Fahrtkosten mit dem Taxi. Der jeweilige Taxi-Unternehmer bekam grundsätzlich den vollen Fahrpreis, abzüglich einer myTaxi zu bezahlenden Vermittlungsprovision, während dem Kunden 50% des vollen Fahrpreises von der Beklagten erstattet wurde.

Bereits im einstweiligen Verfügungsverfahren stufte das LG Hamburg dies als rechtmäßig ein <link http: www.online-und-recht.de urteile _blank external-link-new-window>(LG Hamburg, Urt. v. 15.09.2015 - Az.: 312 O 225/15).

An dieser rechtlichen Einschätzung hat sich auch im vorliegenden Hauptsacheverfahren nichts geändert.

Das Gericht ließ offen, ob auf myTaxi die Regelungen des Personenbeförderungsgesetz (PBefG) überhaupt anwendbar seien. Im Ergebnis liege nämlich kein Verstoß gegen <link https: www.gesetze-im-internet.de pbefg __39.html _blank external-link-new-window>§ 39 Abs.3 PBefG vor. Denn der Taxi-Unternehmer erhalte den vollen Beförderungspreis, so dass ein Unterschreiten der Entgelte gar nicht vorliege.

Schutzzweck der Norm sei es, das Taxi-Gewerbe vor ruinösem Preisdumping zu bewahren. Nicht erfasst sei hingegen ein allgemeiner Schutz vor unerwünschtem Wettbewerb.

Rechts-News durch­suchen

27. Mai 2026
Wer eine Erbpachtwohnung online verkauft, muss Restlaufzeit und Erbbauzins klar im Inserat angeben.
ganzen Text lesen
26. Mai 2026
"Made in Germany" darf nicht auf der Umverpackung eines Desinfektionsmittels stehen, die Angabe der Unternehmenswebseite ist jedoch erlaubt.
ganzen Text lesen
26. Mai 2026
In einem Online-Shop ist eine Countdown-Uhr beim Online-Rabatt ohne spätere Preisänderung nicht zwingend irreführend.
ganzen Text lesen
21. Mai 2026
Wer in einer Google-Anzeige Preise nennt, muss einen Mindestbestellwert direkt angeben, sonst handelt er wettbewerbswidrig.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen