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Kategorie: Onlinerecht

LG Stade: Abmahnungsmissbrauch bei eBay-Wettbewerbsverstößen

Das LG Stade <link http: www.online-und-recht.de urteile rechtsmissbraeuchliche-internet-abmahnungen-bei-reinem-gebuehrenerzielungsinteresse-landgericht-stade-20090423.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 23.04.2009 - Az.: 8 O 46/09) hatte zu entscheiden, wann ein Rechts-Missbrauch bei Internet-Abmahnungen vorliegt. In dem zu beurteilenden Fall hatte eine Klägerin, die einen eBay-Shop betrieb, in den letzten fünf Jahren 164 Abmahnungen ausgesprochen. Der durchschnittliche Jahresumsatz der Klägerin lag bei ca. 200.000,- EUR.

Das Handeln der Klägerin sei rechtsmissbräuchlich, so die Stader Richter. Ein rechtsmissbräuchliches Vorgehen liege jedoch dann vor, wenn der Umfang der Abmahntätigkeit in keinem angemessenen Verhältnis zum betrieblichen Nutzen stehe. Das beherrschende Motiv dürften nicht sachfremde Interessen und Ziele sein.

Im zu beurteilenden Fall habe die Klägerin ca. alle 14 Tage eine Abmahnung ausgesprochen, was in keinem wirtschaftlichen Verhältnis zu ihrem Jahresumsatz stehe.

Ein weiteres Indiz für einen Rechtsmissbrauch sei die Tatsache, dass die Klägerin dauerhaft das Internet nach Wettbewerbsverstößen überprüfe, auch für solche Bereiche, bei denen sie gar keine Mitbewerberin sei.

Es sei daher offensichtlich, dass das Gebührenerzielungsinteresse im Vordergrund und nicht die Überwachung eines fairen Wettbewerbs.

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