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Kategorie: Onlinerecht

OLG Dresden: Angabe "unfallfrei" bei Verkaufsanzeige auf mobile.de nicht automatisch Beschaffenheitsvereinbarung

Die  Angabe "unfallfrei"  bei einer privaten Verkaufsanzeige auf mobile.de  begründet nicht automatisch eine Beschaffenheitsvereinbarung, sodass ein später vereinbarter Gewährleistungsausschluss wirksam sein kann (OLG Dresden, Beschl. v. v. 24.06.2019 - Az.: 4 U 928/19).

Der Beklagte hatte privat auf mobile.de  einen PKW an den Kläger verkauft. Dabei hieß es in der Beschreibung "unfallfrei". Später vereinbarten die Parteien einen Gewährleistungsausschluss.

Es stellte sich heraus, dass der Wagen nicht unfallfrei war, sodass der Kläger die Rückgängigmachung des Kaufvertrages wünschte. Der getroffene Haftungsausschluss greife nicht, da es sich bei der Unfallfreiheit um eine zugesicherte Beschaffenheitsvereinbarung handle, so der Kläger.

Dem folgte das OLG Dresden nicht.

Bei einer bloßen Beschreibung eines Gegenstandes, der im Internet zum Verkauf angeboten werde, bedürfe es regelmäßig der Auslegung, wie die Beschreibung zu verstehen sei, so das Gericht. Es sei nämlich nicht zwingend, dass der Verkäufer tatsächlich eine Garantie dafür übernehmen wolle, dass der  Gegenstand die angepriesene Beschaffenheit aufweise. 

Regelmäßig lasse die Beschreibung eines Fahrzeuges als "unfallfrei"  in privaten Internetanzeigen nicht auf die Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie schließen, so das OLG Dresden weiter. 

Mit der nicht weiter präzisierten Beschreibung "unfallfrei“  sei nämlich nichts darüber ausgesagt, ob der Verkäufer damit zum Ausdruck bringen wolle, dass es während seiner Besitzzeit zu keinem Unfall gekommen sei oder ob er tatsächlich garantieren wolle, dass auch bei etwaigen Vorbesitzern kein Unfall passiert sei. Wenn - wie hier - hinzukomme, dass der Kauf nicht bereits im Internet vollzogen werde, sondern es im Nachgang noch zu Verhandlungen komme, in denen ausdrücklich darauf hingewiesen werde, man übernehme gerade keine Gewähr,  könne der Käufer sich auf den Inhalt der Internetanzeige einer Privatperson nicht verlassen. 

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