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Kategorie: Onlinerecht

AG München: Bei geklauten Online-Fotos ohne Urheberbenennung 100% Verletzerzuschlag

Übernimmt eine Person ungefragt fremde Fotos und gibt darüber hinaus nicht den Namen des Fotografen an, hat der Rechteinhaber neben dem Schadensersatz einen Anspruch auf einen 100% Verletzerzuschlag wegen Nichtnennung <link http: www.online-und-recht.de urteile _blank external-link-new-window>(AG München, Urt. v. 22.08.2014 - Az.: 142 C 12802/14).

Die Beklagte hatte ohne Erlaubnis ein Foto der Klägerin auf ihre Webseite übernommen und dabei auch nicht den Fotografen angegeben.

Das Gericht sprach neben dem Schadensersatz auch einen 100% Verletzerzuschlag zu.

Die Verwendung der Fotografie ohne die Benennung des Fotografen als Urheber verletze dessen Rechte. Nach ständiger Rechtsprechung sei ihm daher ein Aufschlag von 100% zu gewähren.

Anmerkung von RA Dr. Bahr:
Anders als das AG München behauptet, ist es keineswegs so, dass die überwiegende Rechtsprechung einen 100% Verletzerzuschlag gewährt. Vielmehr sind die Gerichte hier doch recht unterschiedlicher Ansicht. Eine höchstrichterliche Entscheidung zu dieser Problematik fehlt bislang.

Ein erheblicher Teil der Rechtsprechung bejaht jedoch einen Ersatzanspruch. Das OLG Brandenburg <link http: www.online-und-recht.de urteile _blank external-link-new-window>(Urt. v. 15.05.2009 - Az.: 6 U 37/08), das LG Düsseldorf <link http: www.online-und-recht.de urteile doppelter-schadensersatz-bei-rechtswidriger-foto-nutzung-im-internet-12-o-277-08-landgericht-duesseldorf-20090401.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 01.04.2009 - Az.: 12 O 277/08) und das LG München <link http: www.webhosting-und-recht.de urteile landgericht-muenchen-20080918.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 18.09.2008 - Az.: 7 O 8506/07) bejahen sogar einen 100% Aufschlag, Siehe hierzu auch unseren Law-Podcast <link http: www.law-podcasting.de doppelter-schadensersatz-bei-kopierten-bildern-im-web _blank external-link-new-window>"Doppelter Schadensersatz bei kopierten Bildern im Web".

Das KG Berlin <link http: www.dr-bahr.com news _blank external-link-new-window>(Urt. v. 21.03.2012 - Az.: 24 U 130/10) hingegen will z.B. nur 50% gewähren.

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