Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Presserecht

LG Berlin: Bezeichnung als „Arschloch“ ist Persönlichkeitsrechtsverletzung

Ein Rapper kann sich nicht auf die Kunstfreiheit berufen, wenn er im Rahmen seiner Konzertmoderation bzw. durch einen Eintrag auf seiner Internetseite einen Moderator gezielt und wiederholt beleidigt, insbesondere als "Arschloch" bezeichnet <link http: www.online-und-recht.de urteile rapperaussage-arschloch-ist-nicht-von-kunstfreiheit-gedeckt-27-o-393-11-landgericht-berlin-20111115.html _blank external-link-new-window>(LG Berlin, Urt. v. 15.11.2011 - Az.: 27 O 393/11).

Ein Rapper hatte im Rahmen der Moderation seiner Konzerte einen bekannten Moderator gezielt und überlegt wiederholt mit Worten wie "Arschloch", "verfickter …", "Bastard" etc. bezeichnet. Als der Betroffene hiergegen vorging, berief sich der Sänger auf seine Kunstfreiheit.

Die Beleidigungen durch den Rapper seien nicht durch die Kunstfreiheit gedeckt, da es sich bei den Konzertmoderationen ebenso wenig wie bei dem Eintrag auf seiner Internetseite um eine eigene freie schöpferische Gestaltung handele.

Die gezielten und überlegten Beleidigungen stellten in ihrer Gesamtheit eine Persönlichkeitsrechtsverletzung des Moderators dar, die mit einer Geldentschädigung abzugelten sei.

Rechts-News durch­suchen

26. Juni 2026
Cannabisjungpflanzen dürfen auch in Nährlösung nicht gewerblich online verkauft werden
ganzen Text lesen
26. Juni 2026
Mehrere objektive Hinweise auf KI-Nutzung können ausreichen, damit eine Hochschule eine Abschlussarbeit mit mangelhaft bewertet.
ganzen Text lesen
25. Juni 2026
Unscharfe Luftbilder für Gebühren bleiben zulässig, solange keine konkrete Gefahr besteht, dass sie per KI nachgeschärft werden.
ganzen Text lesen
25. Juni 2026
Gewerbeverbot wegen aggressiver Gewinnspielwerbung? Das reicht nicht, wenn Verbrauchern kein direkter finanzieller Schaden entsteht.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen