Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Wettbewerbsrecht

LG Hamburg: Bezeichnung "pure & natural" für Kosmetik mit chemischen Zusatzstoffen irreführend

Eine Kosmetik mit der Bezeichnung "pure & natural" und einer in grün gehaltenen Verpackung ist irreführend, wenn sie chemische Zusatzstoffe enthält (LG Hamburg, Urt. v. 21.12.2012 - Az.: 312 O 96/12).

Die Beklagte vertrieb ihre Kosmetik unter der Bezeichnung "pure & natural". Die Produkte waren in einer grünen Umverpackung gehalten.

Das LG Hamburg stufte dies als irreführend ein.

Der Slogan "pure & natural" werde ein Großteil der Verbraucher damit verbinden, dass die Kosmetik "natürlich rein", also ohne irgendwelchen Zusatzstoffe, sei. Dieses Verständnis werde noch dadurch verstärkt, dass die Gestaltung der Verpackung mit grünen Plfanzen und grünlichen Farbelementen versehen sei. Dies erwecke den Eindruck, die Produkte seien naturbelassen.

Dies sei aber gerade nicht der Fall. Das Produkt enthalte vielmehr chemische Zusatzstoffe.

Daher werde der Verbraucher in die Irre geführt.

Rechts-News durch­suchen

17. April 2026
Das Gericht weist die Klage gegen die Rabatte in der Penny-App ab, weil keine Benachteiligung älterer oder behinderter Menschen vorliegt.
ganzen Text lesen
17. April 2026
Die Klausel des Streamin-Anbieters, wonach eine Kündigung erst nach Verbrauch des Gutscheinguthabens wirkt, benachteiligt Kunden und ist unwirksam.
ganzen Text lesen
14. April 2026
Wer drohendes gerichtliches Verbot ignoriert und seine Post schlecht organisiert, handelt schuldhaft und riskiert ein Ordnungsgeld.
ganzen Text lesen
14. April 2026
Die Werbung für Fruchtsaft mit "Immunkraft" ist unzulässig, da eine stärkende Wirkung fürs Immunsystem verspricht.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen