Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

BGH: Deutsche Telekom darf anlasslos IP-Adressen 7 Tage speichern

Der BGH <link http: juris.bundesgerichtshof.de cgi-bin rechtsprechung _blank external-link-new-window>(Urt. v. 03.07.2014 - Az.: III ZR 391/13) hat seine bisherige Rechtsansicht noch einmal bestätigt und entschieden, dass Provider (hier: Deutsche Telekom) anlasslos IP-Adressen 7 Tage speichern darf.

Das jetzige Verfahren war bereits einmal Anfang 2011 beim BGH. Die Karlsruher Richter entschieden damals, dass ein Internet-Service-Provider die IP-Adressen seiner Kunden für bis zu 7 Tagen speichern darf, wenn dies zur Abwehr von Gefahren und zur Beseitigung von Störungen erforderlich ist <link http: www.online-und-recht.de urteile zur-voraussetzung-der-speicherungspflicht-dynamischer-ip-adressen-durch-provider-iii-zr-146-10-bundesgerichtshof--20110113.html _blank external-link-new-window>(BGH, Urt. v. 13.01.2011 - Az.: III ZR 146/10).

In dem vorliegenden Frankfurter Verfahren ging es somit nur noch um die Frage, ob die Deutsche Telekom AG tatsächlich faktisch die Daten zur Gefahrenabwehr speichert oder ob es andere Möglichkeiten der Störungsbeseitigung gibt.

Mit relativ klaren und deutlichen Worten wies in der Vorinstanz das OLG Frankfurt a.M. <link http: www.dr-bahr.com news telekom-darf-anlasslos-ip-adressen-7-tage-speichern.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 28.08.2013 - Az.: 13 U 105/07) im vorliegenden das klägerische Lösungsbegehren ab. Die Telekom habe nachweisen können, dass die Speicherung der IP-Adressen unerlässlich sei für die Abwehr von System-Angriffen. Auch die Speicherungsdauer sei nicht zu kritisieren, da die Fehlerbehandlung mindestens 5 Tage andauere, so dass der gewählte Zeitraum passend sei.

Der BGH bestätigt nun diese rechtliche Beurteilung. Die vorgenommene Speicherung sei nicht zu beanstanden und sachlich gerechtfertigt. Unter den Begriff der Störung fielen nicht nur der Ausfall technischer System, sondern auch Behinderungen durch Schadprogramme, Spam-Mails oder DDoS-Attacken.

Rechts-News durch­suchen

22. Juli 2026
Wer durch eine versehentliche Datenweitergabe seiner Bank einen echten Nachteil erleidet, hat Anspruch auf immateriellen Schadensersatz nach der…
ganzen Text lesen
21. Juli 2026
Eine Ärztin teilte die Diagnosen ihres Kollegen in einer WhatsApp-Gruppe und muss ihm nun 1.000,- EUR DSGVO-Schadensersatz zahlen.
ganzen Text lesen
17. Juli 2026
Dopingsperren dürfen online veröffentlicht werden, wenn vorher eine individuelle Interessenabwägung stattfindet.
ganzen Text lesen
16. Juli 2026
Wer als Behörde Journalisten Daten übermittelt, muss dokumentieren, wer diese Daten erhalten hat. Andernfalls droht eine datenschutzrechtliche…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen