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Kategorie: Onlinerecht

LG Nürnberg-Fürth: Brand Bidding bei Google AdWords-Anzeigen erlaubt

Das LG Nürnberg-Fürth <link http: openjur.de u _blank external-link-new-window>(Urt. v. 29.02.2012 - Az.: 3 O 5174/11) hat entschieden, dass ein Online-Händler in seiner Google AdWords-Anzeige fremde Markennamen verwenden darf, wenn er die betreffende Original-Ware verkauft.

Die Klägerin ging gegen die Verwendung ihres markenrechtlich geschützten Kennzeichens vor, die die Beklagte im Rahmen ihrer AdWords-Anzeige benutzt hatte.

Zwar handle es sich um eine markenmäßige Verwendung, jedoch sei dieses Handeln gerechtfertigt, da Erschöpfung eingetreten sei <link http: www.gesetze-im-internet.de markeng __24.html _blank external-link-new-window>(§ 24 MarkenG).

Da die Beklagte Original-Produkte veräußere, sei es ihr auch erlaubt, für die Ware zu werben. Dazu gehöre auch die Verwendung des Markennamens.

Es sei nichts ersichtlich, was gegen eine solche Verwendung spreche, da die klägerische Marke hierdurch weder verändert noch verschlechtert würde. Die Klägerin habe daher keinen Anspruch auf Unterlassung.

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