Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

LG Frankfurt a.M.: Doch "fliegender Gerichtsstand" für Online-Urheberrechtsverletzungen bei Ed-Hardy-Abmahnungen

Das LG Frankfurt a.M. hat in einem aktuellen Urteil <link http: www.online-und-recht.de urteile grundsaetze-des-fliegenden-gerichtsstands-bei-internetverletzungen-ueber-ebay-2-3-s-7-09-landgericht-frankfurt_am_main-20091105.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 05.11.2009 - Az.: 2/3 S 7/09) die Rechtsansicht des AG Frankfurt a.M. aufgehoben und entschieden, dass der fliegende Gerichtsstand auch bei Online-Urheberrechtsverletzungen gilt.

In der 1. Instanz hatte das AG Frankfurt a.M. <link http: www.online-und-recht.de urteile rechtsmissbrauch-durch-fliegenden-gerichsstand-bei-ed-hardy-abmahnungen-amtsgericht-frankfurt_am_main-20090213.html _blank>(Urt. v. 13.02.2009 - Az.: 32 C 2323/08) geurteilt, dass der Kläger bei den Ed Hardy-Abmahnungen rechtsmissbräuchlich handelt, wenn er die Vorteile des sogenannten fliegenden Gerichtsstandes ausnutzt. Siehe dazu auch unsere <link record:tt_news:3465>Recht-News v. 11.03.2009.

In der Berufung haben nun die Richter des LG Frankfurt a.M. dieser Meinung eine klare Absage erteilt.

Die Grundsätze des fliegenden Gerichtsstandes seien auf Online-Urheberrechtsverletzungen anwendbar. Da der Verletzer das Angebot bei eBay eingestellt und somit bundesweit angeboten habe, könne der Anspruch auch im Frankfurter Gerichtsbezirk geltend gemacht werden.


Rechts-News durch­suchen

26. September 2025
Ein Telefonanruf unter früheren Kollegen nach Gespräch auf einer Geburtstagsfeier ist kein unerlaubter Werbeanruf.
ganzen Text lesen
25. September 2025
Die Werbung eines Goldhändlers zur angeblich meldefreien Online-Bestellung über 2.000  EUR ist irreführend und wettbewerbswidrig.
ganzen Text lesen
24. September 2025
Lidl darf seine App als "kostenlos" bezeichnen, da keine Geldzahlung verlangt wird und die Freigabe von Daten keine Preisangabe im rechtlichen Sinne…
ganzen Text lesen
24. September 2025
Ein Netzbetreiber verlangte fast 900 EUR für den Smart-Meter-Einbau, zulässig wären maximal 100 EUR. Das ist wettbewerbswidrig.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen