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Kategorie: Onlinerecht

AG Frankfurt a.M.: "Ed Hardy" für Urheberrechtsverletzungen auf eBay beweispflichtig

In einer weiteren Entscheidung hat das AG Frankfurt a.M. <link http: www.online-und-recht.de urteile ed-hardy-muss-markenverletzung-auf-ebay-kokret-beweisen-30-c-374-08-71-amtsgericht-frankfurt_a_m-20090730.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 30.07.2009 - Az.: 30 C 374/08 - 71) entschieden, dass "Ed Hardy" für die Behauptung, ein Verkäufer veräußere auf eBay rechtswidrige Markenware, beweispflichtig ist.

Der Lizenznehmer der bekannten Modemarke für Deutschland mahnte die Beklagte ab, weil diese angeblich gefälschte "Ed Hardy"-Kleidungsstücke über eBay verkaufe. Nachdem die Beklagte außergerichtlich eine Unterlassungserklärung abgegeben hatte, ging es um vorliegenden Fall nur noch um die Abmahnkosten.

Die Beklagte gewann und musste die Kosten der anwaltlichen Abmahnung nicht bezahlen.

Der "Ed Hardy"-Lizenznehmer sei beweispflichtig für die von ihm aufgestellte Erklärung, es handle sich um Markenfälschungen. Die bloße Behauptung sei nicht ausreichend, vielmehr müsse der Kläger entsprechende Nachweise oder Indizien für seine Vermutung vorlegen.

Das aber konnte er nicht, so dass die Klage abgewiesen wurde.

 

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