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Kategorie: Urheberrecht

OLG Frankfurt a.M.: Einmalige Präsentation von Architektenplänen ist keine Urheberrechtsverletzung

Die einmalige Präsentation von Architektenplänen gegenüber potentiellen Käufern einer Immobilie ist keine Urheberrechtsverletzung <link http: www.lareda.hessenrecht.hessen.de jportal portal t page _blank external-link-new-window>(OLG Frankfurt a.M., Urt. v. 28.01.2014 - Az.: 11 U 111/12).

Der klägerische Architekt hatte für die Beklagte Entwurfsplanungen für ein Wohnhaus angefertigt. Er erhielt hierfür ein Honorar iHv. 1.500,- EUR. In der Folgezeit entschied sich die Beklagte jedoch für einen anderen Architekten. Auf einer Verkaufsveranstaltung gegenüber potentiellen Käufern der Immobilie verwendete die Beklagte die Zeichnungen des Klägers zur Präsentation.

Hierin sah der Kläger eine Verletzung seiner Urheberrechte und forderte Schadensersatz.

Die Frankfurter Richter verneinten einen Anspruch.

Nach dem Motto "Einmal ist keinmal!" vertritt das OLG den Standpunkt, dass die Handlungen der Beklagten die Urheberrechte des Klägers nicht verletzt hätten.

Die Beklagte habe die Skizzen lediglich öffentlich präsentiert, jedoch weder vervielfältigt noch in in irgendeiner Weise verbreitet. Auch das Vorzeigen gegenüber Kaufinteressierten erfülle nicht das Merkmal einer Ausstellung, da es sich um einen abgegrenzten Teilnehmerkreis gehandelt habe.

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