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Kategorie: Presserecht

OLG Hamburg: Frage kann Grenze der zulässigen Verdachtsberichterstattung überschreiten

Auch eine in Frageform formulierte Zeitungsüberschrift kann das Allgemeine Persönlichkeitsrecht des Betroffenen verletzten, so das OLG Hamburg <link http: www.online-und-recht.de urteile auch-frage-im-pressebericht-kann-persoenlichkeitsrecht-verletzen-7-u-12-08-oberlandesgericht-hamburg-20081208.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 08.12.2008 - Az.: 7 U 12/08).

Die beklagte Zeitung hatte über die Tätigkeit des ehemaligen Bundeskanzlers Gerhard Schröder für einen russischen Energiekonzern berichtet. Der Bericht stellte die Vermutung auf, dass der Ex-Kanzler Verhandlungen führe, ein deutsches Unternehmen an die russische Firmengruppe zu verkaufen. Dabei titelte die Beklagte:

"Verdeckte Verhandlungen zwischen dem R-Konzern und Russland alarmieren die Politik - zieht Ex-Kanzler S die Strippen?"

"Ist S der Drahtzieher eines angeblich geplanten Deals, bereitet er gar den Einstieg von G bei R vor?"

Hierin sahen die Hamburger Richter eine unzulässige Verdachtsberichterstattung.

Es sei zwar grundsätzlich zulässig, wenn die Presse Vermutungen anstelle. Jedoch müsse in einem solchen Fall der spekulative Charakter der Äußerungen für den Leser klar erkennbar sein.

Diese Anforderungen erfülle der Bericht nicht, denn er erwecke beim Betrachter den Eindruck, dass die Äußerungen mehr seien als ein bloßer Verdacht.

Insofern überschreite der Bericht die rechtlich zulässige Grenze und verletze das Allgemeine Persönlichkeitsrecht des ehemaligen Bundeskanzlers.

 

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