Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

AG Bremen: Gescheiterte Rufnummern-Portierung ermöglicht außerordentliche Kündigung

Die gescheiterte Portierung einer Rufnummer begründet ein außerordentliches Kündigungsrecht (AG Bremen, Urt. v. 30.08.2012 - Az.: 9 C 173/12).

Die Klägerin, ein Telekommunikationsunternehmen, begehrte die Begleichung offener Verbindungsentgelte. Der Beklagte verweigerte jedoch die Zahlung, weil trotz Antragstellung die Klägerin eine Übernahme der Rufnummer nicht durchgeführt habe.

Ein solches Verhalten berechtige den Kunden zur außerordentlichen Kündigung, so dass er grundsätzlich ab diesem Zeitraum keine Entgelte schulde. Entsprechend Treu und Glauben müsse er jedoch die Leistungen bezahlen, die er in Anspruch genommen habe. Da der Beklagte über das Festnetz diverse Telefonate in das Ausland und in fremde Netze geführt habe, könne er sich nicht gleichzeitig auf das Vorliegen eines Zurückbehaltungsrechts berufen. Denn dies würde ein widersprüchliches und rechtsmissbräuchliches Verhalten darstellen.

Rechts-News durch­suchen

15. September 2026
Wer als Plattformbetreiber (hier: Wish) Drittangebote so in sein System einbindet, dass die Nutzer ihn als Verkäufer wahrnehmen, haftet…
ganzen Text lesen
14. September 2026
Wenn Telekomanbieter ihre Verträge einseitig ändern wollen, benötigen sie dafür eine eigene rechtliche Grundlage, denn das EU-Recht räumt ihnen dieses…
ganzen Text lesen
11. September 2026
Wer eine anonyme Bewertung beanstandet, hat Anspruch auf Einsicht in die Unterlagen des Online-Portalbetreibers.
ganzen Text lesen
10. September 2026
Wer in einer Bestellbestätigungs-Mail Werbung platziert, ohne dass der Empfänger eingewilligt hat, handelt rechtswidrig.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen