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Kategorie: Onlinerecht

BGH: Händler haftet für unsichere Produkte iSd. ProdSG auch ohne Kenntnis

Ein Händler haftet für unsichere Produkte im Sinne des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG) auch dann, wenn er von diesen Umständen keine Kenntnis hatte <link http: www.online-und-recht.de urteile haendlerpflichten-nach-dem-produktsicherheitsgesetz-prodsg-bundesgerichtshof-20170112 _blank external-link-new-window>(BGH, Urt. v. 12.01.2017 - Az.: I ZR 258/15).

Im vorliegenden Fall ging es um Kontaktlinsen, die nicht den Namen und die Kontaktanschrift des Herstellers enthielten. Eine solche Verpflichtung besteht jedoch nach <link https: www.gesetze-im-internet.de prodsg_2011 __6.html _blank external-link-new-window>§ 6 Abs.1 Nr. 2 ProdSG.

Der Beklagte war Händler und veräußerte diese Produkte.

Der BGH entschied, dass den Händler zwar nicht die originäre Pflicht nach <link https: www.gesetze-im-internet.de prodsg_2011 __6.html _blank external-link-new-window>§ 6 Abs.1 Nr. 2 ProdSG treffe, denn diese Norm richte sich allein an den Hersteller.

Jedoch bestünde eine Pflicht für den Händler, nur solche Waren anzubieten, die sicher seien. Dies ergebe sich aus <link https: www.gesetze-im-internet.de prodsg_2011 __6.html _blank external-link-new-window>§ 6 Abs.5 ProdSG, der lautet:

"§ 6 Abs.5 ProdSG:
Der Händler hat dazu beizutragen, dass nur sichere Verbraucherprodukte auf dem Markt bereitgestellt werden. Er darf insbesondere kein Verbraucherprodukt auf dem Markt bereitstellen, von dem er weiß oder auf Grund der ihm vorliegenden Informationen oder seiner Erfahrung wissen muss, dass es nicht den Anforderungen nach § 3 entspricht. Absatz 4 gilt für den Händler entsprechend."

Gegen diese Verpflichtung habe der Händler verstoßen und hafte daher auf Unterlassung.

Ob er sich möglicherweise in einem entschuldbaren Rechtsirrtum befunden habe, da er die Sach- und Rechtslage falsch eingeschätzt habe, sei für den vorliegenden Fall unerheblich. Denn hier gehe es allein um verschuldensunabhängige Ansprüche, so dass es hierauf nicht ankomme. Allenfalls im Rahmen eines verschuldensabhängigen Schadensersatzbegehrens könne dies eine Relevanz haben.

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