Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

OLG Celle: Hashtag "#ad" für Kennzeichnung von gesponsertem Instagram-Beitrag nicht ausreichend

Der Hashtag "#ad" für ein gesponsertes Instagram-Posting ist nicht ausreichend, um den Vorwurf der Schleichwerbung zu entkräften, wenn es in Zusammenhang mit anderen Hashtags verwendet wird (OLG Celle, Urt. v. 08.06.2017 - Az.: 13 U 53/16).

Rossmann Online arbeitete mit einem bekannten Instagram-Influencer zusammen, der mehr als 1 Mio. Follower hatte. Dieser Influencer postete:

"An alle Sparfüchse: AUFGEPASST! NUR morgen gibt es in allen (...) Filialen von #(...) & im Online Shop 40% Rabatt auf Augen Make-Up! Viel Spaß beim Einkaufen! (...). Mascara &     M. N. Y. The R. N. Lidschatten Palette

#blackfriyay #ad #eyes #shopping #rabatt #40prozent“

Das OLG Celle sah hierin einen Verstoß gegen die Verpflichtung, Werbung als solche zu kennzeichen.

Es könne dahingestellt bleiben, ob der Hashtag "#ad" alleine ausreichend sei, um den Vorwurf der Schleichwerbung zu entkräften. Denn im vorliegenden Fall werde der Hashtag mit anderen zusammen verwendet und zudem in einer solchen Weise, dass er gegenüber dem Rest nicht hervorsteche. Dies wäre jedoch zwigend gewesen, um den Betrachter auf den kommerziellen Charakter der Äußerung hinzuweisen.

Zudem erfolge der Hinweis erst am Ende des Textes, also zu einem Zeitpunkt, zu dem der Betrachter den Text bereits gelesen habe.

Rechts-News durch­suchen

18. August 2026
Unternehmen, die Werbe-Mails versenden, müssen im Streitfall die wirksame Einwilligung der Empfänger lückenlos nachweisen können. Andernfalls bleibt…
ganzen Text lesen
17. August 2026
Wenn ein kostenloser Shuttle beworben wird, muss nicht ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass für Weiterfahrten der volle Fahrpreis gilt, sofern…
ganzen Text lesen
17. August 2026
Gemäß Art. 16 DSA müssen Plattformen es Nutzern leicht machen, rechtswidrige Inhalte zu melden. Ein unklarer Meldebutton („Ein Problem mit diesem…
ganzen Text lesen
14. August 2026
Wer ein Auto über einen längeren Zeitraum nutzt und den Kaufpreis kennt, kann sich nicht nachträglich auf einen fehlerhaften Online-Bestellbutton…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen