Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

LG Berlin: Heimliche Videoaufnahmen führen zu einem Beweisverwertungsverbot im Zivilprozess

Informationen, die durch eine Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts erlangt werden, unterliegen in einer mietrechtlichen Auseinandersetzung der Beweisverwertung (LG Berlin, Urt. v. 13.02.2020 - Az.: 67 S 369/18).

Die Parteien stritten über die Wirksamkeit einer mietrechtlichen Kündigung. Die Klägerin verwertete dabei die Umstände, die sie durch heimlich veranlasste Videoaufzeichnungen des Eingangsbereichs der Wohnungen erlangt hatte.

Bereits die heimliche und wochenlange Aufzeichnung sei in jeder Hinsicht unverhältnismäßig und somit klar grundrechtswidrig, so das Gericht.

Der angestrebte Zweck, nämlich die schwere Vertragsverletzung durch die Mieterin (hier: gewerbliche Überlassung an Dritte) zu beweisen, sei zwar durchaus legitim. Jedoch sei nicht die Verhältnismäßigkeit der Mittel gewahrt worden. 

Denn es habe durchaus mildere Beweismittel (z.B.  gezielte Scheinanmietungen) gegeben, die ebenso erfolgversprechend gewesen wären. 

Das wochenlange Ausforschen durch die Klägerin stelle eine massive Grundrechtsverletzung dar und führe zu einem Beweisverwertungsverbot.

Rechts-News durch­suchen

24. September 2025
Lidl darf seine App als "kostenlos" bezeichnen, da keine Geldzahlung verlangt wird und die Freigabe von Daten keine Preisangabe im rechtlichen Sinne…
ganzen Text lesen
18. September 2025
Eine verspätete DSGVO-Auskunft begründet keinen Schadensersatzanspruch, wenn keine rechtswidrige Datenverarbeitung vorliegt.
ganzen Text lesen
10. September 2025
Das LG Lübeck fragt beim EuGH nach in puncto Übermittlung von Positivdaten an die SCHUFA.
ganzen Text lesen
09. September 2025
Ein E-Mail-Anbieter muss keine Nutzerdaten herausgeben, wenn sein Dienst nicht direkt zur Rechtsverletzung genutzt wurde. In solchen Fällen ist das…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen