Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

LG Arnsberg: Irreführende Werbung "Architektur", wenn kein Architekt beschäftigt

Ein Unternehmen darf bei seinen Dienstleistungen mit der Werbeaussage "Architektur"  nur dann werben, wenn in der Firma auch ein Architekt beschäftigt ist. Andernfalls handelt es sich eine um eine irreführende Werbung (LG Arnsberg, Urt. v. 31.01.2019 - Az.: I-8 O 95/18).

Der verklagte Betrieb warb für seine Leistungen mit den Worten

"Architektur/Tragwerksplanung/Statik/Bauphysik".

Im weiteren verlinkten Text wurden allgemein die Leistungen von Architekten beschrieben.

Die Klägerin sah darin einen Wettbewerbsverstoß, da die Beklagte keinen Architekten beschäftigte, und ging gerichtlich gegen die Werbung vor.

Das LG Arnsberg gab der Klägerin Recht und bejahte eine Irreführung.

Der BGH habe bereits in den 1980er Jahren (BGH, MDR 1980, 910) entschieden, dass die Verwendung des Wortes "Architekt"  jedenfalls dann irreführend ist, wenn dieses Wort hervorgehoben werde.

Dies sei im vorliegenden Fall zu bejahen. Denn die Worte würden optisch prominent, sodass es sich um Blickfangwerbung handle. 

Dadurch werde der falsche Eindruck erweckt, die Beklagte könne Architekten-Leistungen erbringen, was aber objektiv nicht der Fall sei. Der Verbraucher werde unzulässig in die Irre geführt.

Rechts-News durch­suchen

17. April 2026
Das Gericht weist die Klage gegen die Rabatte in der Penny-App ab, weil keine Benachteiligung älterer oder behinderter Menschen vorliegt.
ganzen Text lesen
17. April 2026
Die Klausel des Streamin-Anbieters, wonach eine Kündigung erst nach Verbrauch des Gutscheinguthabens wirkt, benachteiligt Kunden und ist unwirksam.
ganzen Text lesen
14. April 2026
Wer drohendes gerichtliches Verbot ignoriert und seine Post schlecht organisiert, handelt schuldhaft und riskiert ein Ordnungsgeld.
ganzen Text lesen
14. April 2026
Die Werbung für Fruchtsaft mit "Immunkraft" ist unzulässig, da eine stärkende Wirkung fürs Immunsystem verspricht.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen