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Kategorie: Onlinerecht

OLG München: Kein rechtswidriger Eingriff in Namensrecht durch Domain "sonntag.de"

Die Domain "sonntag.de" verletzt nicht Rechte einer Person, die "Sonntag" mit Nachnamen heißt <link http: www.online-und-recht.de urteile keine-verletzung-des-namens-sonntag-durch-domain-sonntag-de-24-u-649-10-oberlandesgericht-muenchen-20110224.html _blank external-link-new-window>(OLG München, Urt. v. 24.02.2011 - Az.: 24 U 649/10).

Der Kläger, der mit Namen "Sonntag" hieß, gegen den Inhaber der Domain "sonntag.de" vor.  Er sah in der Nutzung der Seite eine unerlaubte Namensverletzung.

Zu Unrecht wie die Münchener Richter urteilten.

Voraussetzung für eine Rechtsverletzung sei, dass eine Zuordnungsverwirrung entstehe. Dies sei hier nicht gegeben.

Vielmehr handle sich bei dem Nachnamen "Sonntag" um einen durchaus üblichen Name und einen Gattungsbegriff, so dass die verlangte Zuordnungsverwirrung von vornherein entfalle. Von einer unberechtigten Namensanmaßung könne daher auch nicht ausgegangen werden. Nicht mal diejenigen, die den Kläger kennen würden, würden bei Nennung der Domain automatisch einen Bezug zu dem Kläger herstellen, da ihnen durchaus bewusst sei, dass der Name "Sonntag" geläufig sei.   

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