Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

OLG Celle: Kein Wettbewerbsverhältnis zwischen Internet-Juwelier und örtlichem Ladengeschäft

Zwischen einem Online-Ankäufer von Edelmetallen und einem lokalen Ladengeschäft besteht kein Wettbewerbsverhältnis, da es am räumlich relevanten Markt fehlt <link http: www.online-und-recht.de urteile kein-konkretes-wettbewerbsverhaeltnis-zwischen-juwelieren-im-internet-und-ladengeschaeften-13-u-174-11-oberlandesgericht-celle-20120308.html _blank external-link-new-window>(OLG Celle, Urt. v. 08.03.2012 - Az.: 13 U 174/11).

Die Klägerin ging gerichtlich gegen einen Wettbewerbsverstoß der Beklagten vor. Sie war Betreiberin einer Internetseite, auf der sie mit dem postalischen Ankauf von Gold warb. Die Beklagte unterhielt hingegen ein Ladengeschäft, welches ebenfalls Gold ankaufte. 

Die Celler Richter lehnten eine Wettbewerbsverletzung ab.

Es fehle am räumlich relevanten Markt. Dieser bestimme sich durch die Reichweite der Geschäftstätigkeit des werbenden Unternehmens. 

Auch wenn die Klägerin damit werbe, Gold auf dem Postwege anzukaufen, entstünde dadurch kein Wettbewerbsverhältnis zwischen den Parteien.

Denn es sei nicht einzusehen, warum Personen aus dem Ort der Niederlassung der Beklagten, die beabsichtigten Gold zu verkaufen, dies auf dem unsicheren, kostenintensiven Postweg abwickeln sollten, anstatt direkt in einen Laden vor Ort zu gehen.

Rechts-News durch­suchen

30. April 2026
Erneut urteilt das OLG Hamm: Wer ein online gekauftes Auto fast ein Jahr nutzt, kann trotz fehlerhaftem Bestellbutton nicht widerrufen, wenn er die…
ganzen Text lesen
29. April 2026
Die Bezeichnung "Apothea Pure" für Nahrungsergänzungsmittel täuscht wegen Apothekenbezugs und Kreuzsymbol über eine Apothekenherkunft.
ganzen Text lesen
28. April 2026
Ein Arzt darf sich online nur dann als "Arzt für Ästhetische Medizin“ bezeichnen, wenn er Facharzt ist oder klarstellt, dass er keine entsprechende…
ganzen Text lesen
28. April 2026
Unternehmen dürfen Stadiontickets nicht gewerblich weiterverkaufen, sonst verlieren sie den Anspruch auf Lieferung und Rückzahlung.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen